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Flugstorno - Geht das auch bei non refundable Sonderflugpreisen?

Das Problem mit der Erstattung von nicht vermeintlich nicht erstattungsfähigen Flugtickets gerät zunehmend ins Fadenkreuz der Verbraucherschützer. Nicht nur dass hier die Rückzahlung von nicht genutzten Steuern und Gebühren gefordert werden kann. Auch die häufig als "Steuern und Gebühren" im Ticket nicht klar ausgewiesenen Kerosinzuschläge können zurückverlangt werden. Darüberhinaus muss die Airline auch ersparte Aufwendungen erstatten. Dies gestaltet sich wegen der schwierigen Beweislage allerdings kompliziert. Unser Kooperationspartner RA Jan Bartholl hat sich intensiv mit rechtlichen Optionen bei nicht genutzten Flugtickets befasst:

 

EU Untersuchung mit Mängeln bei Reiseportalen

Die Rechte europäischer Verbraucher werden von Reiseportalen im Internet massenhaft missachtet. Das ist das Ergebnis einer EU-weiten Untersuchung, die am Montag von der Europäischen Kommission in Brüssel vorgestellt wurde, und an der sich die nationalen Verbraucherschutzbehörden beteiligt hatten.

Demnach hätten 2013 nur 170 von 552 untersuchten Websites, die Flug- und Hotelbuchungen abwickeln, europaweit geltende Konsumentenrechte vollumfänglich umgesetzt - etwas weniger als ein Drittel.

In Deutschland beteiligten sich das Bundesamt für Verbraucherschutz, die Wettbewerbszentrale sowie die Verbraucherzentrale (vzbz) an der Aktion. Dabei seien 33 Angebote von 30 Internetseiten überprüft worden. In nur 19 Fällen seien die Verbraucherschutzrechte zu einhundert Prozent gewahrt gewesen.

Die Verbraucherzentrale teilte ergänzend mit, sie habe insgesamt sechs Verfahren eingeleitet. In zwei Fällen habe es außergerichtliche Einigungen gegeben, in den restlichen sei Klage erhoben worden. Diese Klagen richteten sich gegen drei Fluggesellschaften sowie eine Flug-Suchmaschine.

 

Private Zimmervermietung boomt

Die kontinuierlich ansteigenden Nutzerzahlen von Privatvermietungsportalen wie airbnb oder wimdu rufen die Hoteliers auf den Plan. Sie wollen sich gegen diese "ungenehmigte" gewerbliche Vermietung wehren und fordern behördliches Einschreiten. In New York sind schon erste heftige Strafen verhängt worden. So berichtet die österreichische Zeitung "Die Presse"

 

Kemptener Reisemängeltabelle upgedatet

Der führende deutsche Reiserechtsexperte Prof. Dr. Ernst Führich hat seine Kemptener Reisemängeltabelle auf den allerneuesten Stand gebracht. Für den persönlichen Gebrauch darf diese unter dem folgenden Link downgeloaded werden.  Düsseldorf 20.04.14

Kemptener Reisemängeltabelle 04/14

Insider

Die neue EU Fluggastrechte - Verordnung, die gegenüber der alten Verordnung die Anzahl der zu regulierenden Fälle deutlich reduzieren wird, ist vom deutschen Justizministerium abgelehnt worden. Die Mindeststandards der alten Regelung sollten beibehalten werden, meint ein Sprecher des Minsisteriums.

The Blacklist

DAS (HOTEL) IMPERIUM SCHLÄGT ZURÜCK

 

Um sich vor Urlaubern mit schlechten Manieren zu schützen, bauen die Hoteliers eine Datenbank unliebsamer Gäste auf, das sogenannte Elitebook.

 

06.04.2014 | 18:25 |   (Die Presse)

 

Madrid. Nicht nur Spaniens Hoteliers können ein Lied davon singen: von unangenehmen Gästen, die denken, sie dürften sich im Urlaub alles erlauben. Mit der um sich greifenden All-inclusive-Mentalität glauben manche Urlauber, dass auch schlechte Manieren, Rüpeleien oder Zechprellerei inbegriffen seien. Sie attackieren das Hotelpersonal, stören andere Gäste und versauen ihre Räumlichkeiten. In ihrer Dreistigkeit schrecken sie nicht davor zurück, Bademäntel, Handtücher oder sogar den Flachbildfernseher mitgehen zu lassen.

 

App für Fluggastrechte

Eine neutrale APP zur schnellen Erstbewertung von Passagierrechten findet man im App-Store unter Air Passenger Rights. Eine sinnvolle graphische Kurzdarstellung aller Rechte des Flugpassagieres - leider derzeit nur in englischer Sprache verfügbar. Sonst aber empfehlenswert.

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